Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen

Der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen (AKGleich) der Universität Wien wurde 1991 gegründet. Er vertritt alle Angehörigen der Universität Wien und setzt sich in einem ausgewogenen Verhältnis aus Personen aller Fakultäten bzw. Zentren zusammen. Alle Mitglieder sind unabhängig und werden nach ihrer Erfahrung und Kompetenz in Bezug auf Gleichbehandlung, Frauenförderung und Antidiskriminierung bestimmt.

Informationsbroschüre AKGleich

Gegen sexuelle Belästigung an der Universität Wien

Informationsblatt zum Verfassen eines Begründungsschreibens bei Stellenbesetzungen

Mitglieder

Mitglieder der Fakultät für Lebenswissenschaften

Aufgaben

Der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen ist zuständig für:

  • Kontrolle: Der Arbeitskreis kontrolliert die Verfahren in Personalangelegenheiten auf die Einhaltung aller gleichbehandlungsrechtlichen Vorschriften. Er kontrolliert diese Prozesse von der Ausschreibung der Stelle bis zur Auswahl der Kandidat*innen. Diese Kontrolle bezieht sich auf:
    • Anstellungen
    • Berufungsverfahren
    • Tenure Track-Verfahren
    • Habilitationsverfahren
  • Beratung, Unterstützung & Information: Der AKGleich berät und unterstützt betroffene Personen bei Diskriminierung, sexueller Belästigung und Mobbing. Er informiert ausschreibende Stellen über zu beachtende gleichbehandlungsrechtliche Vorgaben und kontrolliert deren Einhaltung. Darüber hinaus informiert er Angehörige und Organe der Universität bezüglich Gleichbehandlung, Frauenförderung und Diskriminierungsschutz.