Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen
Der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen (AKGleich) der Universität Wien wurde 1991 gegründet. Er vertritt alle Angehörigen der Universität Wien und setzt sich in einem ausgewogenen Verhältnis aus Personen aller Fakultäten bzw. Zentren zusammen. Alle Mitglieder sind unabhängig und werden nach ihrer Erfahrung und Kompetenz in Bezug auf Gleichbehandlung, Frauenförderung und Antidiskriminierung bestimmt.
Informationsbroschüre AKGleich
Gegen sexuelle Belästigung an der Universität Wien
Informationsblatt zum Verfassen eines Begründungsschreibens bei Stellenbesetzungen
Mitglieder
Mitglieder der Fakultät für Lebenswissenschaften
- Mag. Dr. Herbert Gasser (zuständig für allgemeines Universitätspersonal in Stellenausschreibungen)
- Ass.-Prof. Mag. Dr. Iris Stappen (zuständig für wissenschaftliches Universitätspersonal in Stellenausschreibungen)
- ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Irmgard Greilhuber (zuständig für wissenschaftliches Universitätspersonal in Stellenausschreibungen)
- Virginie Canoine, PhD (zuständig für wissenschaftliches Universitätspersonal in Stellenausschreibungen)
Aufgaben
Der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen ist zuständig für:
- Kontrolle: Der Arbeitskreis kontrolliert die Verfahren in Personalangelegenheiten auf die Einhaltung aller gleichbehandlungsrechtlichen Vorschriften. Er kontrolliert diese Prozesse von der Ausschreibung der Stelle bis zur Auswahl der Kandidat*innen. Diese Kontrolle bezieht sich auf:
- Anstellungen
- Berufungsverfahren
- Tenure Track-Verfahren
- Habilitationsverfahren
- Beratung, Unterstützung & Information: Der AKGleich berät und unterstützt betroffene Personen bei Diskriminierung, sexueller Belästigung und Mobbing. Er informiert ausschreibende Stellen über zu beachtende gleichbehandlungsrechtliche Vorgaben und kontrolliert deren Einhaltung. Darüber hinaus informiert er Angehörige und Organe der Universität bezüglich Gleichbehandlung, Frauenförderung und Diskriminierungsschutz.